Voraussetzungen für die Zulassung zur Überprüfung zum Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- mindestens Hauptschulabschluß
- sittliche Eignung (polizeiliches Führungszeugnis)
- gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis durch einen niedergelassenen Arzt)