Voraussetzungen für die Zulassung zur Überprüfung zum Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie

- Vollendung des 25. Lebensjahres

- mindestens Hauptschulabschluß

- sittliche Eignung (polizeiliches Führungszeugnis)

- gesundheitliche Eignung
(Gesundheitszeugnis durch einen niedergelassenen Arzt)